EU-Güterrechtsverordnung
Ehen und Familien werden immer internationaler, die Menschen mobiler. Ehen zwischen unterschiedlichen Staatsbürgern sind heute ebenso selbstverständlich wie Paare, die ihren Wohnsitz aus beruflichen oder persönlichen Gründen von Deutschland ins Ausland verlegen.
Familiäre Beziehungen unterliegen einem gesellschaftlichen und auch wirtschaftlichen Wandel, was eine stetige Anpassung des Familienrechts an die veränderten Verhältnisse erfordert. Nachdem es eine europäische Vereinheitlichung für die Bereiche Kindschaft, Ehescheidung und Unterhalt bereits seit einiger Zeit gibt, „zog“ nun vor gut einem Jahr auch das Güterrecht „nach“.
Die Europäische Union hat das eheliche Güterrecht zum 29. Januar 2019 vereinheitlicht.