Einvernehmliche Scheidung
Was ist das?
Beide Ehegatten möchten, dass die Ehe geschieden wird. Die Scheidung wird von beiden angestrebt und gewollt. Man nennt die Scheidung dann auch einverständliche Scheidung.
Welche Vorteile bietet die einvernehmliche Scheidung?
Für den Antrag der Scheidung muss nur ein Anwalt konsultiert werden, die Anwaltspflicht bei der Zustimmung entfällt. So können erhebliche Kosten für einen zweiten Anwalt gespart werden. Möglicherweise senkt das Gericht bei einer einvernehmlichen Scheidung den Streitwert und somit auch die Prozesskosten, die Scheidung wird dadurch günstiger. Hinzu kommt eine deutlich kürzere Verfahrensdauer.
Wie geht das?
Damit eine einvernehmliche Scheidung stattfinden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Scheitern der Ehe. Dieses wird angenommen, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und die Scheidung über einen Scheidungsanwalt (idealerweise einen Fachanwalt für Familienrecht) beim Familiengericht durch einen Ehegatten beantragt wird. Die Ehegatten müssen nur noch übereinstimmend vortragen, dass sie seit einem Jahr getrennt leben. Das geht auch innerhalb der Ehewohnung oder der Immobilie. Innerhalb des Trennungsjahres ist eine kurze Phase des Versöhnungsversuchs möglich. D.h. diese unterbricht das Trennungsjahr nicht.
Trennungs- und Scheidungsfolgen sollten dann außergerichtlich geregelt sein bzw. können im Laufe des Verfahrens außergerichtlich geregelt werden. Das betrifft insbesondere:
- die Aufteilung gemeinsam erworbener Gegenstände, Immobilien und des Vermögens (Hausrat und Ehewohnung)
- die Unterhaltspflichten und -ansprüche der Ehegatten untereinander und gemeinsamer Kinder
- das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder