Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Einverständliche Scheidung: Schnell, unkompliziert und kostensparend

Eine einverständliche Scheidung ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, eine Ehe zu beenden. Als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht beraten wir Sie, Ihre Scheidung einvernehmlich und ohne unnötige Konflikte abzuwickeln.

Was ist eine einverständliche Scheidung?
Bei einer einverständlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die Trennung und die Scheidung einig. Das bedeutet:

  • Beide wollen die Scheidung.
  • Es besteht kein Streit über zentrale Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung.
  • Das Trennungsjahr wurde bereits eingehalten.

Diese Voraussetzungen ermöglichen eine zügige und unkomplizierte Scheidung vor dem Familiengericht. Auch wenn das Trennugsjahr noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt sich eine Beratung, ab wann der Scheidungsantrag eingereicht werden kann.

 

Ihre Vorteile bei einer einverständlichen Scheidung:

  • Schneller Ablauf: Das Verfahren dauert in der Regel nur wenige Monate.
  • Geringere Kosten: Bei Einigkeit kann ein gemeinsamer Anwalt ausreichen.
  • Nerven und Zeit sparen: Keine langwierigen Streitigkeiten vor Gericht.

 Wie läuft eine einverständliche Scheidung ab?

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit mir als Fachanwältin für Familienrecht.
  2. Ich prüfe die Voraussetzungen für die Scheidung und bespreche mit Ihnen alle relevanten Fragen (z. B. Unterhalt, Umgang, Vermögensaufteilung).
  3. Ich reiche für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
  4. Der Scheidungstermin findet in der Regel nach 6 bis 9 Monaten statt. Wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, dann kann der Scheidungstermin bereits innerhalb von wenigen Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrags stattfinden.
  5. Die Scheidung wird rechtskräftig.

Meine Unterstützung für Ihre einverständliche Scheidung:

  • Persönliche Beratung und umfassende Rechtsvertretung
  • Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags
  • Prüfung aller relevanten Unterlagen und Vereinbarungen
  • Unterstützung und Beratung bei der außergerichtlichen Einigung über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht

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