Das Umgangsrecht regelt die Besuche und Kontakte der Eltern und anderer Personen zu dem Kind. Es gibt dem Berechtigten in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Zum Umgang gehört auch der Brief-, Email- oder Telefonkontakt.
Eine Regelung des Umgangs wird erforderlich, wenn sich die Eltern trennen.