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Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesentführung

Familienrecht Hamburg Scheidung Sorgerecht

Eine Trennung oder Scheidung hat nicht nur Auswirkungen für die Ehegatten oder Lebensgefährten, sondern ebenso für eventuell vorhandene Kinder. Auch wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten, ändert sich für das Kind dennoch der gewohnte Umgang mit seinen Eltern. Sofern wie üblich die Eltern nach der Trennung nicht mehr zusammenleben, ist der in der Regel gewohnte tägliche Umgang des Kindes mit beiden Eltern nicht mehr zu realisieren. Hier müssen Regelungen gefunden werden, die sich in erster Linie am Wohl des Kindes zu orientieren haben.

Die deutschen Regeln zum Umgangs- und Sorgerecht allein helfen jedoch in Fällen internationaler Kindesentführung nicht weiter. Hier ist die Spezialkenntnis der einschlägigen internationalen Abkommen gefordert.

HKÜ-Verfahren - Internationale Kindesentführung

Internationale Kindesentführung ist ein ernstes Problem, das immer häufiger vorkommt. Dies trifft besonders auf Fälle zu, in denen ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland entführt oder dort zurückhält.
Der Fall Christina Block ist ein aktuelles Beispiel dafür, wie das HKÜ-Abkommen in der Praxis angewendet werden kann. Christina Block, Tochter des Unternehmers Eugen Block, und ihr Ex-Mann Stephan Hensel haben vier gemeinsame Kinder. Nach der Scheidung befinden sich zwei der gemeinsamen Kinder bei Stephan Hensel in Dänemark. Die Kinder Klara (12 Jahre) und Theodor (9 Jahre) kehrten von einem Besucherwochenende beim Vater in Dänemark nicht nach Deutschland zurück.

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Umgangsrecht Regelung der Besuche und Kontakte zum Kind

Das Umgangsrecht regelt die Besuche und Kontakte der Eltern und anderer Personen zu dem Kind. Es gibt dem Berechtigten in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Zum Umgang gehört auch der Brief-, Email- oder Telefonkontakt.

Eine Regelung des Umgangs wird erforderlich, wenn sich die Eltern trennen.

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Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, später heiraten oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Eine gemeinsame Sorgeerklärung muss beim Jugendamt oder Notar abgegeben werden und bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mutter. Seit dem Gesetz zur Reform der elter¬lichen Sorge nicht mitein¬ander verheirateter Eltern und dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, welche 2013 in Kraft traten, ist es dem nichtehelichen leiblichen Vater nun leichter möglich, die rechtliche Vaterschaft auch ohne Zustimmung der Mutter zu erhalten.

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Kindesentführung

Die Zahl der Paare, in denen die Eltern eine jeweils andere Staatsangehörigkeit haben, ist in der Vergangenheit gestiegen. Auch die Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die mit Ihrem Kind im Ausland leben oder binationale Paare, die mal hier und mal dort leben ist deutlich gestiegen. Kindesentführungen liegen vor, wenn das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils in einen anderen Staat verbracht und dort zurückgehalten (z.B. weil es von einer Urlaubsreise nicht zurückkehrt).

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