Für eine Eheschließung in Ungarn muss mindestens einer der Eheschließenden volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt sein. Volljährigkeit tritt in Ungarn mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Ist einer der Eheschließenden minderjährig, bedarf es der Genehmigung der Vormundschaftsbehörde.
Der Eheschließung dürfen keine Ehehindernisse entgegenstehen. Ehehindernisse liegen etwa vor, wenn einer der Eheschließenden bereits verheiratet ist (Verbot der Doppelehe), Minderjährigkeit, Verwandtschaft in gerader Linie oder Geschwister (gilt auch für Adoptiveltern oder Adoptivgeschwister), Geschäftsunfähigkeit oder Verfahrensfehler. Eine trotz Ehehindernisses geschlossene Ehe ist unwirksam.
Die Eheschließenden müssen nachweisen, dass keine Ehehindernisse bestehen.