Für eine Eheschließung in Ungarn muss mindestens einer der Eheschließenden volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt sein. Volljährigkeit tritt in Ungarn mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Ist einer der Eheschließenden minderjährig, bedarf es der Genehmigung der Vormundschaftsbehörde.

Der Eheschließung dürfen keine Ehehindernisse entgegenstehen. Ehehindernisse liegen etwa vor, wenn einer der Eheschließenden bereits verheiratet ist (Verbot der Doppelehe), Minderjährigkeit, Verwandtschaft in gerader Linie oder Geschwister (gilt auch für Adoptiveltern oder Adoptivgeschwister), Geschäftsunfähigkeit oder Verfahrensfehler. Eine trotz Ehehindernisses geschlossene Ehe ist unwirksam.

Die Eheschließenden müssen nachweisen, dass keine Ehehindernisse bestehen.

Kontakt & Anfahrt

Sie haben Fragen?

Gern helfen wir Ihnen weiter und vereinbaren einen Termin mit Ihnen, oder senden Sie uns eine Rückrufbitte mit dem Formular.

UNGER RECHTSANWÄLTE

Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
E-Mail:  info@ungerrechtsanwaelte.de
Telefon 040-30 99 71 55
Fax 040-30 99 71 56

 

Die Kanzlei ist unmittelbar am Jungfernstieg gelegen. Dieser wird durch die U-Bahn Linien U1, U2 und U4 bedient, sowie durch die S-Bahn Linien S1, S2 und S3. Vom Hamburger Hauptbahnhof aus können Sie den Jungfernstieg in nur einer Station erreichen. Es verkehren zudem die Buslinien 4, 5, 36 und 109.

Parkhaus Europapassage,
Anfahrt zur Europapassage:
Hermannstraße 11, 20095 Hamburg

Kontakt

Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
E-Mail info@ungerrechtsanwaelte.de
Telefon 040-30 99 71 55
Fax 040-30 99 71 56

FOCUS TOP Rechtsanwalt Familienrecht 2020, 2021, 2022, 2023

Unger Rechtsanwälte © 2024 All rights reserved