Im ungarischen Familienrecht ist die Ehe ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau. Dies folgt aus Art. L und Art. 15 der ungarischen Verfassung sowie § 4.1 Ptk. Gleichgeschlechtliche Ehen kennt das ungarische Recht folglich nicht. Gleichgeschlechtliche Paare können eine eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen. Diese ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.