Sonderformen der Scheidung

Einige Scheidungen folgen besonderen Spielregeln, für andere ist Spezialwissen erforderlich. Abweichend von der "normalen" Scheidung sind dies u.a.:

  • Managerscheidung (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer etc.)
  • Unternehmerscheidung (Betriebsvermögen in der Scheidung)
  • Einvernehmliche bzw. einverständliche Scheidung
  • Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Wir betreuen jede Art von Scheidungen, insbesondere solche, die wirtschaftsrechtliche Kompetenz erfordern.