Damit dies nicht geschieht, empfiehlt es sich, eine klare und verbindliche Regelung durch einen Partnerschaftsvertrag zu schaffen.
Dieser kann als wesentliche Bestandteile das Zusammenleben, die Folgen einer Trennung sowie die Folgen im Todesfall regeln. Hinsichtlich des Zusammenlebens empfiehlt es sich regelmäßig, die Eigentumsverhältnisse an den Vermögenswerten zu regeln und etwaige gegenseitige Vollmachten zu erteilen.
Für den Fall der Trennung kann die Aufteilung der Vermögenswerte geregelt werden. Daneben können die Partner Ausgleichsansprüche und Unterhaltspflichten vereinbaren, wenn dies gewünscht und interessengerecht ist.
Im Todesfall greifen die Regelungen des gesetzlichen Erbrechts für nichteheliche Lebensgefährten nicht ein. Um dennoch eine verbindliche Nachlassregelung zu treffen, können die Partner einen sogenannten Erbvertrag schließen, welcher im Gegensatz zum Testament nicht einseitig widerrufen werden kann und somit Rechtssicherheit gewährt.