Die Ehe im Iran wird vor einem Notar geschlossen, und zwar regelmäßig im Beisein von Familie, Freunden sowie zwei Religionsgelehrten. Bei der Heirat im Iran werden den Eheschließenden Formulare des Justizministeriums vorgelegt, in denen die Rechten und Pflichten der Ehe erläutert werden. Die Formulare müssen unterschrieben werden. Nicht selten wird auch ein Ehevertrag vereinbart, der freilich mit den Geboten des Islam vereinbar sein muss. Konstitutive Eheschließungsvoraussetzung ist zudem die Vereinbarung einer Morgengabe oder Brautgabe („mehriee“ – dazu sogleich). Zuletzt wird die Ehe beim Heiratsnotariat eingetragen.

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Dr. Elisabth Unger
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