Es entspricht den iranischen Bräuchen, dass die Ehefrau einen Teil ihres Hausrates in die Ehe als Mitgift bzw. Aussteuer einbringt („djahis“). Einen Rechtsanspruch auf eine solche Mitgift hat der Ehemann jedoch nicht. Auch verbleiben die als Mitgift eingebrachten Gegenstände im Alleineigentum der Ehefrau.

Mit der Eheschließung erwirbt die Ehefrau einen Rechtsanspruch auf die bei der Eheschließung vereinbarte Morgengabe oder Brautgabe („mehriee“). Die Morgengabe kann jeder vermögenswerter Vorteil sein, über den die Ehefrau allein verfügen kann. In der Regel wird die Morgengabe in bahar azadi Goldmünzen vereinbart. Die Höhe der Brautgabe bestimmt sich nach dem sozialen Status, dem Ansehen und der Lebensstellung der Frau und kann grundsätzlich in jeder beliebigen Höhe vereinbart werden. Besondere Formvorschriften bestehen nicht.

Fällig wird der Anspruch auf die Brautgabe zwar im Zeitpunkt der Eheschließung. Weil die Morgengabe der finanziellen Absicherung der Ehefrau auch über die Ehe hinaus dient, wird allerdings meist eine Stundung vereinbart. In der Praxis wird der Anspruch auf die Morgengabe meist erst im Fall einer Scheidung geltend gemacht.

Kontakt & Anfahrt

Sie haben Fragen?

Gern helfen wir Ihnen weiter und vereinbaren einen Termin mit Ihnen, oder senden Sie uns eine Rückrufbitte mit dem Formular.

UNGER RECHTSANWÄLTE

Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
E-Mail:  info@ungerrechtsanwaelte.de
Telefon 040-30 99 71 55
Fax 040-30 99 71 56

 

Die Kanzlei ist unmittelbar am Jungfernstieg gelegen. Dieser wird durch die U-Bahn Linien U1, U2 und U4 bedient, sowie durch die S-Bahn Linien S1, S2 und S3. Vom Hamburger Hauptbahnhof aus können Sie den Jungfernstieg in nur einer Station erreichen. Es verkehren zudem die Buslinien 4, 5, 36 und 109.

Parkhaus Europapassage,
Anfahrt zur Europapassage:
Hermannstraße 11, 20095 Hamburg

Kontakt

Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
E-Mail info@ungerrechtsanwaelte.de
Telefon 040-30 99 71 55
Fax 040-30 99 71 56

FOCUS TOP Rechtsanwalt Familienrecht 2020, 2021, 2022, 2023

Unger Rechtsanwälte © 2024 All rights reserved