Wer die Immobilie erstmal weiter nutzen kann, hängt von vielen Umständen ab. Wenn man sich nicht einigen kann, dann hilft nur ein sog. Gerichtliches Wohnungszuweisungsverfahren. Das regelt dann die Nutzungsbefugnis während der Trennung und hängt von vielen Umständen ab, die letztlich im Ermessen des Gerichts liegen. Dabei ist das Wohl der gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen. Die Eigentumsverhältnisse spielen nur sekundär eine Rolle.

Es empfiehlt sich regelmäßig, vor dem Kauf einer Immobilie und der gemeinsamen Nutzung als Wohnheim sich beraten zu lassen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, um Härten, Verkauf und Teilungsversteigerungen im Fall der Trennung zu vermeiden. Wir beraten Sie hierzu gerne.

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Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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