Im Gegensatz zu den vielfältigeren Möglichkeiten der Begründung der rechtlichen Vaterschaft, fällt die Begründung der Mutterschaft leichter: Mutter ist die Frau, die das Kind zur Welt bringt.
Das deutsche Abstammungsrecht macht von dieser Regel bisher keine Ausnahme. Sie stößt jedoch in den stetig zunehmenden Leihmutterschaftsfällen an ihre Grenzen.
In Leihmutterschaftsfällen trägt die sog. Leihmutter das Kind für die Wunscheltern aus. In der Regel wird dabei der Leihmutter die mit dem Samen des Wunschvaters befruchtete Eizelle der Wunschmutter eingepflanzt.
Nach dem deutschen Abstammungsrecht ist rechtliche Mutter letztlich die Leihmutter. Dass dies dem Interesse aller Beteiligten widerspricht, liegt auf der Hand. Dennoch hält das deutsche Abstammungsrecht bisweilen daran fest, was damit zusammenhängen mag, dass Leihmutterschaft in Deutschland nach wie vor verboten ist.
Der Kinderwunsch vieler Paare hält diese jedoch nicht davon ab, die Leihmutterschaft auf legalem Wege im Ausland durchzuführen. Der Kinderwunsch ist existenziell.
In diesen Fällen besteht anschließend ein elementares Interesse der Wunscheltern, auch in Deutschland die rechtliche Elternschaft zu erhalten. Diesem Interesse kann durch eine eingehende, bereits im Vorfeld vorgenommene anwaltliche Beratung entsprochen werden. Um am Ende die Anerkennung der Wunscheltern als rechtliche Eltern in Deutschland sicherstellen zu können, bedarf es einer fundierten Kenntnis der Rechtslage in den für die Leihmutterschaft in Frage kommenden Ländern sowie der deutschen Rechtsprechung und des Internationalen Privatrechts. Diese Kenntnis bieten wir Ihnen und beraten Sie gerne zu den rechtlichen Möglichkeiten.