Die Adoption ist für die Betroffenen nicht nur emotional von enorm hoher Bedeutung, sondern sowohl das Verfahren als auch die rechtlichen Folgen sind juristisch anspruchsvoll und komplex.

Dabei gibt es nicht nur die Möglichkeit der Adoption Minderjähriger. Auch Erwachsene können adoptiert werden. Dabei ist auch an die Folgen im Steuerrecht zu denken.

Minderjährigenadoption und Volljährigenadoption unterscheiden sich – auch in den zu erfüllenden Voraussetzungen und Wirkungen. Gleiches gilt für die Adoption Minderjähriger aus dem Ausland, bei der sich die Adoption gänzlich nach den Vorschriften des ausländischen Rechts bestimmten kann. In diesem Fall ist eine Anerkennung der Adoption in Deutschland erforderlich.

Auch für gleichgeschlechtliche Paare besteht seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 die uneingeschränkte Möglichkeit der Adoption.

Wir beraten Sie gerne eingehend zu allen mit der Adoption einhergehenden Fragen und begleiten Sie auf dem Weg vor, während und nach der Adoption.

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Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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