Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist in der Regel der Mann, der mit der Frau zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. So sieht es das Gesetz vor.
Diese gesetzlichen Regelungen sind längst nicht mehr geeignet, alle abstammungsrechtlichen Fälle interessengerecht zu lösen. Insbesondere die moderne Fortpflanzungsmedizin und die zunehmende Zahl von Leihmutterschaftsfällen verkomplizieren die abstammungsrechtliche Zuordnung. Hinzukommt eine fortlaufende Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Weiter erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Leihmutterschaftsfälle einen Auslandsbezug aufweisen, weshalb auch eine fundierte Kenntnis des Internationalen Privatrechts gefordert