Muss der Versorgungsausgleich beantragt werden?

Der Versorgungsausgleich soll vorrangig den Ehegatten schützen, der seine Erwerbstätigkeit während der Ehe zurückschraubt und dadurch seine Rentenansprüche mindert.

Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung vor den Gerichten durchgeführt. Sofern die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat, findet der Ausgleich von Amts wegen statt. Bei einer Dauer der Ehe unter drei Jahren erfolgt der Ausgleich nur auf Antrag. Die Höhe der Ansprüche wird von den Familienrichtern auf Grundlage der seitens der Ehegatten getätigten Angaben über ihre Altersvorsorge berechnet. Wo die Berechnung bei Angestellten meist unkompliziert möglich ist, ist der Familienrichter bei Freiberuflern und Selbstständigen auf die wahrheitsgemäße und vollständige Darlegung der Zahlen angewiesen.

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Dr. Elisabth Unger
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