Für grenzüberschreitende Mandate stellt sich zunächst die Frage, welches Recht Anwendung findet. Die Antwort auf diese Frage findet sich einerseits im deutschen Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Andererseits gibt es bereits eine Fülle von EU-Verordnungen und völkerrechtlichen Abkommen, welche die deutschen Regeln des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts überschatten und insbesondere auf EU-Ebene regeln, welches Recht anwendbar ist. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Abkommen zwischen einzelnen Staaten.
Die Kenntnis der sich rasant weiterentwickelnden Abkommen und Verordnungen ist unerlässlich, um das anwendbare Recht richtig zu bestimmen. Dabei gilt es nicht nur, neu hinzukommende Abkommen und Verordnungen zu berücksichtigen, sondern auch die zahlreichen Änderungen vorhandener Akte zu erfassen.
Spezielle Abkommen und Verordnungen, welche den deutschen Regeln des Internationalen Privatrechts vorgehen, finden sich unter anderem bereits auf dem Gebiet der Ehescheidung, der elterlichen Sorge und des Unterhalts. Anfang des Jahres 2019 trat zudem die europäische Güterrechtsverordnung in Kraft.