Gründe für einen Ehevertrag
Für die Errichtung eines Ehevertrages sprechen zahlreiche gewichtige Gründe, die regelmäßig die "emotionalen" Kosten einer solchen vertraglichen Regelung überwiegen dürften. Das Bild, das der Gesetzgeber vor mehr als 100 Jahren bei der Regelung des Familienrechts hatte, passt häufig nicht mehr auf die heute gelebten Realitäten einer modernen Ehe. Bereits aus diesem Grund sollten Eheleute die wichtigen Regelungen selbst in die Hand nehmen.
Ohne Ehevertrag leben Verheiratete im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die hieraus im Scheidungsfall erwachsenden Zugewinnausgleichsansprüche sind oft nicht interessengerecht und können zur Zerschlagung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmen führen.
Ein konfliktträchtiges Gebiet für Ehegatten sind zudem die nachehelichen Unterhaltsansprüche, die bei Scheidung einem der Ehegatten zustehen, wenn ihm durch die Trennung der soziale Abstieg droht. Eine Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards für beide Partner ist oft nur auf Kosten eines Ehepartners zu erreichen. Dies ist wird aber in vielen Fällen nicht als fair empfunden. Daher sollte vertraglich geregelt werden, in welchen Fällen Unterhalt geschuldet wird, in welcher Höhe er geschuldet wird und wie lange er gezahlt wird.