Unterhalt & Unternehmen

Eine Ehe zieht nicht nur den Ausgleich des Zugewinns nach sich, auch Unterhaltspflichten zählen zu den rechtlichen Folgen. In der glücklichen Ehe sind diese meist kein Thema, nach einer Trennung oder Scheidung ist der Unterhalt hart jedoch umkämpft.

Unterhaltsansprüche können sowohl in der Trennungszeit (Ehegattenunterhalt) als auch nach der Scheidung bestehen (nachehelicher Unterhalt). Diese beiden Unterhaltsansprüche sind voneinander unabhängig, haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen und sind an unterschiedlichen Stellen im Gesetz geregelt.

Der Unterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Diese werden auf Grundlage der Einkommen der Ehegatten ermittelt. Die Ermittlung des Einkommens bei Unternehmern kann sich schwierig gestalten, da es Schwankungen unterworfen ist und durch den Unternehmer selbst manipuliert werden kann. Den Ehegatten ist daher zu raten bereits im Vorhinein für den Ehegattenunterhalt einvernehmliche Regelungen zu treffen und festzulegen, wie die Höhe des Einkommens ermittelt werden soll.

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