Die richtige anwaltliche Beratung und Unterstützung zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Da der Ehevertrag regelmäßig gezielt im Interesse des Unternehmens ausgestaltet werden soll, genügt das neutrale Tätigwerden eines Notars zumeist nicht. Es ist stattdessen zu empfehlen, dass ein sowohl im Familienrecht als auch im Wirtschaftsrecht versierter Rechtsanwalt sich der Sache annimmt. Dieser ist in der Lage, die Interessen der Unternehmerpartei bei der Vertragsgestaltung durchzusetzen.

Darüber hinaus sollten bei der Ausgestaltung des Ehevertrags bereits steuerliche Auswirkungen und Gestaltungsoptionen berücksichtigt werden. Der Notar übernimmt in der Regel keine steuerliche Prüfung. Daher sollte zudem ein Rechtsanwalt mit Expertise im Steuerrecht oder Steuerberater mit entsprechenden Kenntnissen zu Rate gezogen werden.

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Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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