Bald ist Weihnachten! Es wird die Geburt von Jesus Christus gefeiert, auch wenn das in dem modernen Weihnachtstrubel leicht in Vergessenheit gerät.

Die Weihnachtsgeschichte, Lukas 2, 1-20, berichtet uns von den Geschehnissen rund um diesen einen besonderen Tag, den wir bis heute feiern. Im Kern geht es um eine kleine Familie - die Eltern, Maria und Josef, und das neugeborene Jesuskind. Auch Gott sowie der Heilige Geist spielen keine unwesentliche Rolle. Und wo Menschen als Familie Verantwortung füreinander übernehmen, da kann das Familienrecht nicht weit sein:

Maria empfing das Kind jungfräulich und auch im Übrigen war ihre Geschichte alles andere als üblich, waren doch mehr als zwei Personen als potenzielle Eltern beteiligt.

Gerade dann, wenn es sich um eine von der Norm abweichende Familienkonstellation handelt, ist die rechtliche Absicherung der Elternrollen der Beteiligten von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit.

So etwa, wenn sowohl ein rechtlicher Vater als auch ein leiblicher Vater vorhanden sind, wie in dem Fall, dessen Entscheidung bald vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten sein dürfte. Auch der Gesetzgeber sieht nunmehr Bedarf für eine Abstammungsreform.

In dem Verfahren ficht der leibliche Vater des Kindes die Vaterschaft des rechtlichen Vaters an, welcher nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkannt hatte. Der leibliche Vater selbst hatte sich von Anfang an um die rechtliche Vaterschaft bemüht, die Mutter hatte die Termine zur Anerkennung jedoch platzen lassen und später hatte dann ihr neuer Partner die Vaterschaft anerkannt. Für den leiblichen Vater blieb sodann auch formal kein Platz mehr, denn in Deutschland können nur maximal zwei Elternteile für ein Kind eingetragen werden. Dies hat weitreichende Folgen, denn ohne Vaterschaft kann es auch kein gemeinsames Sorgerecht geben.

Der leibliche Vater muss in dieser Konstellation die Vaterschaft des rechtlichen Vaters gerichtlich anfechten. Nach § 1600 Abs. 2 BGB steht leiblichen Vätern dieses Anfechtungsrecht zu, wenn im "maßgeblichen Zeitpunkt", keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht. Umstritten ist in der Rechtsprechung jedoch seit Jahren, wann dieser "maßgebliche Zeitpunkt" vorliegt und welche Qualität diese „sozial-familiäre Beziehung haben muss.

Es bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht entscheiden wird und ob es möglicherweise sogar den Weg zur Mehrelternschaft öffnet bzw. dem Gesetzgeber aufgibt hierfür Regelungen zu schaffen

Und was hat das jetzt nochmal mit Weihnachten zu tun? Auch in der Familie von Maria und Josef ging nicht alles vonstatten wie in einer „normalen“ Familie: In der biblischen Geschichte könnte zwar naheliegenderweise Josef als Vater eingetragen werden. Aber kommen nicht jedenfalls auch Gott und der Heilige Geist irgendwie als „Miteltern“ in Betracht? Schließlich waren sie es, die für die Geburt des Jesuskindes (mit-)verantwortlich waren.

Darüber hat sich damals wohl keiner Gedanken gemacht. Heute, über 2000 Jahre später, scheint alles wesentlich komplizierter als in dem Stall in Bethlehem. Dabei steht auch heute bei vielen der Wunsch nach rechtlicher Anerkennung für neue Familienkonzepte ganz weit oben auf dem Wunschzettel. Diesen Wunsch sollte in der modernen Gesellschaft der Gesetzgeber aufgreifen, um zufriedenstellende Lösungen im Interesse der Kinder aber auch der Eltern, zu schaffen.

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