Dr. Elisabeth Unger ist Fachanwältin für Familienrecht im Herzen Hamburgs. Vom Magazin Focus wurde Dr. Unger als eine der besten Rechtsanwälte Deutschlands ihres Fachs ausgezeichnet. Im Interview erklärt Sie, mit welchen Fragen sich ihre Mandanten im Falle einer Trennung auseinandersetzen müssen und warum ein Ehervertrag nicht unromantisch ist.

Frau Dr. Unger, wie kam es zur Spezialisierung auf das Familienrecht?

Während des Studiums in Hamburg wurde ich von einem Studienkollegen mit zur Vorlesung geschleppt, weil Familienrecht wohl so spannend sein sollte. Recht hatte er. Die Dozenten waren nicht nur renommiert, sondern vermittelten Familienrecht als lebensnahen Stoff. Mein Interesse war dann so groß, dass ich mich entschloss, nach dem 1. Staatsexamen zu einem familienrechtlichen Thema zu promovieren.

Familienthemen und Scheidungen sind ja recht sensible Angelegenheiten. Wie gehen Sie damit um?

Es geht darum, die Ziele meiner Mandanten zu ermitteln und die gesamte Situation erst einmal zu verstehen. Auch mögliche Konsequenzen müssen früh abgewogen werden. Ein guter Anwalt beherrscht nicht nur sein Handwerk, sondern ist auch in der Lage, das Zwischenmenschliche in seine Strategie miteinzubeziehen.

Sie sind seit diesem Jahr in der Focus Liste als einer der besten Anwälte Deutschlands für Familienrecht gelistet. Haben Sie schon einmal ein Mandat abgelehnt?

Ja tatsächlich habe ich schon des Öfteren Mandate ablehnen müssen. Die Beratungsqualität für meine Mandantschaft kann ich nur dann gewährleisten, wenn ich ausreichend Zeit für Bestandsmandate einkalkuliere. Das bedeutet auch, dass ich Mandate ablehne, wenn die zeitlichen Kapazitäten nicht vorhanden sind.

Mit welchen Anliegen kommen die meisten Mandanten zu Ihnen?

Das ist unterschiedlich. Viele Mandanten kommen nach einer Trennung zu mir und möchten wissen, wie es nun weitergeht. Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was passiert mit der Firma? Wer betreut die Kinder? Gibt es Unterhaltsansprüche? Manche haben diese Fragen schon untereinander klären können und möchten geschieden werden. Wieder andere kommen im Vorfeld und möchten wissen, was im Fall einer Trennung passieren würde. Und schließlich gibt es diejenigen, die frisch verheiratet sind oder bald heiraten wollen, und eine Beratung zum Thema Ehevertrag wünschen.

Aus Ihrer Erfahrung: Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Das kommt darauf an. Wer heiraten möchte, sollte sich zumindest einmal Gedanken machen, ob ein Ehevertrag sinnvoll sein könnte. Wo beide verdienen und keine Kinder haben, liegen die Dinge ganz anders als bei einem Paar mit Kindern, bei dem einer zuhause bleibt. Für Selbstständige können andere Regelungen sinnvoll sein als für Angestellte. Wer eine Ehe schließt, löst damit bestimmte Rechtsfolgen aus. Wir beraten Mandanten zunächst darüber, welche Rechtsfolgen mit der Eheschließung ohne Ehevertrag einhergehen. Im zweiten Schritt zeigen wir, inwieweit ein Vertrag sinnvoll sein kann und wie der aussehen könnte.

Viele finden Eheverträge unromantisch – vielleicht auch deshalb, weil „Ehevertrag“ für viele „Gütertrennung“ bedeutet. Stimmt das?

(lacht) Ich finde Eheverträge überhaupt nicht unromantisch. Es ist doch ein Beweis für eine großartige Kommunikation, wenn sich Partner auch darüber austauschen können, was im Fall einer Trennung passieren soll. Man kann eine Gütertrennung vereinbaren, muss das aber nicht. Ich habe schon Eheverträge entworfen, in denen die Beteiligten eine größere gegenseitige Teilhabe wünschten, als vom Gesetz vorgesehen.

Wie läuft so ein Scheidungsverfahren ab?

Einzige Voraussetzung der Scheidung ist das einjähriges Getrenntleben der Ehepartner. Das gilt auch dann, wenn der andere Ehegatte nicht geschieden werden will. Diese Phase kann auch innerhalb der Wohnung durchgeführt werden. Ich reiche dann den Scheidungsantrag ein und dieser wird dann vom Gericht zugestellt. Danach geht es in die mündliche Verhandlung. Wenn noch Dinge wie Zugewinnausgleich oder Unterhaltsfragen geklärt werden müssen, kann sich das Verfahren länger hinziehen. Denn die Scheidung darf erst ausgesprochen werden, wenn alle diese Dinge geregelt sind.

Stimmt es, dass Frauen im Scheidungsfall eher das Sorgerecht für die Kinder zugesprochen bekommen als Männer?

Nicht automatisch. Sind beide sorgeberechtigt, bleibt das grundsätzlich auch nach der Scheidung so, es sei denn, ein Ehegatte stellt einen Antrag auf Alleinsorge. Wir erleben zunehmend engagierte Väter, die möglichst viel Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen. Früher war es häufig so, dass der Vater jedes zweite Wochenende Umgang mit den Kindern hatte. Und das hat vielen Vätern auch gereicht. Das Wechselmodell wird hier in Deutschland noch stiefmütterlich behandelt. Aus meiner Sicht ist es aber ein zukunftsträchtiges Modell.

Was ist für Sie persönlich das Wichtigste an Ihrer Arbeit?

Meine Mandanten sollen sich von mir stets gut unterstützt fühlen. Auch rückblickend sollen sie sagen können, dass ich ihre Interessen bestmöglich vertreten habe.

Und zu guter Letzt: Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Persönlich wünsche ich mir, dass ich allen Personen, die zu mir in die Kanzlei kommen, bestmöglich helfen kann. Vom Gesetzgeber wünsche ich mir, dass er das Trennungsjahr überdenkt. Bei der Eheschließung wird auch niemand gefragt, ob man schon ein Jahr zusammenlebt. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Einen Rosenkrieg will wirklich niemand.

 

Quelle: Hamburger Abendblatt

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