Hedda Hennig ist als Rechtsanwältin ausschließlich im Bereich des nationalen und internationalen Familienrechts tätig. Sie berät und vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten empathisch und mit fachlicher Präzision.
Fachliche Qualifikation
Frau Hennig studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und absolvierte beide Staatsexamina mit zweistelligem Prädikat. Bereits während ihres Referendariats setzte sie einen besonderen Schwerpunkt im Familienrecht und absolvierte unter anderem eine Station am Familiengericht.
Internationale Expertise
Zusätzlich zu ihrer deutschen Juristenausbildung absolvierte Frau Hennig einen Masterstudiengang (LL.M.) mit dem Schwerpunkt internationale Kinderrechte. Dadurch verfügt sie über besondere Kenntnisse im internationalen Familienrecht und ein vertieftes Verständnis für die Rechte und Interessen von Kindern.
Ihre internationale Ausrichtung ermöglicht ihr eine fundierte Beratung bei familienrechtlichen Sachverhalten mit grenzüberschreitendem Bezug.
Sprachkenntnisse
Frau Hennig berät auf Deutsch und Englisch.


