Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
Um Konflikte bereits von Beginn der Ehe an zu vermeiden und für beide Ehegatten eine sichere und vorhersehbare Lösung zu erzielen, kann der Versorgungsausgleich bereits zu Beginn oder während der Ehe vertraglich geregelt und oder in gewissen Teilen ausgeschlossen werden. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen hinsichtlich der Versorgungsausgleichs unterliegt jedoch einer strengen gerichtlichen Kontrolle, weshalb es sich in jedem Fall empfiehlt, sich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen. Auch wenn sich die Ehegatten schon getrennt haben, kann eine Gestaltung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu einer einfacheren und interessengerechteren Lösung führen, als es gerichtlich der Fall wäre.