Teilung aller Rentenansprüche
In den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen sind insbesondere folgende Anwartschaften:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes
- Betriebliche Altersversorgung
- Berufsständische Altersversorgung (u.a. Ärzte, Architekten, Apotheker)
- Private Rentenversicherungen
Daneben gibt es Anwartschaftsrechte, welche einer Einzelfallprüfung bedürfen. Unter anderem private Lebensversicherungen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche.