Sonderformen der Scheidung
Einige Scheidungen folgen besonderen Spielregeln, für andere ist Spezialwissen erforderlich. Abweichend von der "normalen" Scheidung sind dies u.a.:
- Managerscheidung (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer etc.)
- Unternehmerscheidung (Betriebsvermögen in der Scheidung)
- Einvernehmliche bzw. einverständliche Scheidung
- Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
Wir betreuen jede Art von Scheidungen, insbesondere solche, die wirtschaftsrechtliche Kompetenz erfordern.