Die Trennung als Voraussetzung der Scheidung

Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Gescheitert heißt: Die Liebesbeziehung ist beendet, und das Paar hat sich getrennt. Dies ist nichts Rechtliches, sondern vielmehr etwas Tatsächliches. Die Trennung wird am klarsten durch einen Auszug eines Partners aus der Ehewohnung manifestiert, es sei denn, ein Ehegatte ist zunächst aus anderweitigen bspw. berufsbedingten Gründen ausgezogen.

Man kann auch innerhalb des Familienheims getrennt leben. Dann muss man jedoch nachweisen, dass eine Trennung von Tisch und Bett vorliegt. Das bedeutet, dass man nicht mehr in einem Bett schläft, keine gemeinsamen Mahlzeiten einnimmt, nicht gemeinsam wirtschaftet und etwa auch, dass ein Ehegatte nicht die Wäsche des anderen wäscht. Die Rechtsprechung macht hier jedoch Ausnahmen: Erfolgen gemeinsame Mahlzeiten zugunsten der Kinder, so soll das eine Trennung nicht hindern. Hier entstehen in der Praxis häufig Beweisschwierigkeiten. Idealerweise sollten Sie schon vor der Trennung diskret Rechtsrat einholen, um die Trennung sinnvoll auszugestalten.

Wenn das Paar im Scheidungsverfahren seit einem Jahr getrennt lebt und entweder beide geschieden werden möchten oder der Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt, wird die Ehe ohne Weiteres geschieden. Entscheidend ist dann lediglich, dass die Ehegatten übereinstimmend vortragen, dass sie seit einem Jahr getrennt leben. Dies wird zumeist als einvernehmliche oder einverständliche Scheidung bezeichnet.

Die Ehe kann auch dann nach einem Jahr geschieden werden, wenn einer der Ehegatten nicht geschieden werden möchte. In diesem Fall muss der Ehegatte, der die Scheidung herbeiführen möchte, jedoch beweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Inzwischen geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, wenn ein Ehegatte nach einem Jahr Trennung ernsthaft und endgültig nicht bereit ist, die Ehe fortzuführen.

Darüber hinaus gibt es Härtefälle: Solche Härtefälle, die es dem antragstellenden Ehegatten unzumutbar machen, noch länger verheiratet zu sein. Hieran werden von der Rechtsprechung hohe Anforderungen gestellt, denn im Regelfall ist die unmittelbare Härte bereits durch die Trennung aufzulösen. In entsprechenden Fällen kann das Gericht die Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres als zerrüttet diagnostizieren und scheiden. Aber auch die andere Richtung ist möglich (in der Praxis jedoch sehr selten) also Ehen, die trotz der tatsächlich festgestellter Zerrüttung nicht geschieden werden: Entweder, weil das Interesse der gemeinsamen Kinder besonders schwer wiegt oder auch das Interesse eines Ehegatten, etwa bei sehr fortgeschrittenem Alter, schwerer Krankheit oder sehr langer Ehedauer.

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