Wie läuft eine Scheidung ab?

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf eines typischen Scheidungsverfahrens aus Sicht desjenigen, der den Scheidungsantrag stellen möchte. Hat der andere Ehegatte bereits Scheidungsantrag gestellt, setzt die Beratung entsprechend zu diesem späteren Zeitpunkt an.

Diese fokussiert sich zunächst auf die Klärung des Sachverhalts, insbesondere der ehelichen Verhältnisse (Trennungsjahr, Kinder etc.) und wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, einschließlich Durchsicht und Prüfung der relevanten Unterlagen wie z.B. Heiratsurkunde, Ehevertrag, Gesellschaftsverträge, Testamente etc., sowie auf die Bestimmung der Strategie: Prüfung der Möglichkeit einer einvernehmlichen unstreitigen Scheidung oder Notwendigkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung sowie Festlegung der wirtschaftlichen und sonstigen Ziele des Scheidungsverfahrens.

Das Scheidungsverfahren selbst beginnt mit der Stellung eines Scheidungsantrags, bei dem die anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Bei der streitigen Scheidung werden vom Scheidungsanwalt dann regelmäßig gesonderte Anträge zum Unterhalt, zum Zugewinnausgleich oder zum Sorgerecht gestellt. Zum Abschluss kommt die Scheidung durch den Scheidungsbeschluss.

Zum Scheidungstermin kommt es erst, wenn der Richter am zuständigen Familiengericht die Scheidung als entscheidungsreif befindet. Hierfür müssen die Fragen des Unterhalts (wenn Unterhaltsanträge gerichtlich gestellt wurden), des Zugewinns (wenn sie gerichtlich geltend gemacht wurden) und des Versorgungsausgleichs geklärt sein. Denn andernfalls darf die Scheidung nicht erfolgen.

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