Klar ist: Das Netz an Absicherung (insbesondere Zugewinnausgleich und Unterhalt), welches sich im Falle einer Scheidung entfaltet, greift bei unverheirateten Paaren nicht. Ihnen stehen in der Regel keine Ausgleichsansprüche zu. Dennoch leben viele Paare über lange Jahre in eheähnlicher Weise zusammen. Eine Trennung kann in bestimmten Fällen, insbesondere, wenn nur ein Partner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, für den anderen schnell existenzbedrohlich werden.
Häufig schenken sich Partner, die nicht miteinander verheiratet sind größere Vermögensgegenstände (Miteigentumshälften an Immobilien, größere Geldbeträge etc.) im Vertrauen auf den Fortbestand der Partnerschaft. Wie damit umzugehen ist, wenn die Partnerschaft endet, regeln die meisten nicht.
Erschwerend kommt hinzu, dass die sich ständig ändernde Rechtsprechung auf diesem Gebiet der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen führen kann.