Im iranischen Familienrecht sind Eheverträge höchst praxisrelevant. Sie können sich in allen Stadien der Ehe auswirken. Iranische Eheverträge regeln

  • Zustandekommen der Ehe (Vereinbarung einer Brautgabe/Morgengabe)
  • Scheidung (etwa durch Vereinbarung weitergehender Möglichkeiten für die Frau)
  • Ehewirkungen und Scheidungsfolgesachen (Unterhalt und güterrechtliche Regelungen)

Auch bei Ehegatten, die in Deutschland leben und einen Bezug zum Iran haben, sind ehevertragliche Regelungen regelmäßig sinnvoll. Nach welchem Recht richtet sich die Scheidung? Die Ehegatten können durch Rechtswahl bestimmen, ob im Fall einer Scheidung deutsches oder iranisches Recht zur Anwendung kommen soll, und die Regelungen (etwa zum Unterhalt oder Güterrecht) näher ausgestalten.

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Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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