Das Familienrecht im Iran ist nicht einheitlich geregelt, sondern es ist religiös (islamisch-schiitisch) geprägt. Gemäß Art. 4 der iranischen Verfassung müssen alle Gesetze und Vorschriften mit den Grundsätzen des Islam im Einklang stehen. Diese Vorgabe hat erheblichen Einfluss auf iranisches Familienrecht insgesamt und auf die rechtliche Stellung der Frau im Besonderen.