Neben der Frage, welches Recht anwendbar ist, stellt sich zudem häufig die Frage, ob und inwiefern ausländische Gerichtsentscheidungen in Deutschland anerkennungsfähig sind. Grundsätzlich entfalten Gerichtsentscheidungen ihre Wirkung nur in dem Staat, in dem sie ergangen sind. Auf EU-Ebene finden sich jedoch hinsichtlich der Anerkennung, insbesondere auf den Gebieten der elterlichen Sorge, Scheidung und Adoption bereits spezielle Regelungen, welche die Anerkennung und das dafür erforderliche Verfahren regeln.