Als erstes gilt es die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie zu klären. Hier fallen oftmals die Vorstellungen der Parteien mit der tatsächlichen Rechtslage auseinander. Dies hängt damit zusammen, dass rechtlich nicht automatisch derjenige Eigentümer ist, der die Immobilie finanziert hat. Maßgeblich ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist schnell angefordert und gibt darüber Klarheit.

Was das Eigentum anbelangt, sind mehrere Konstellationen denkbar. Neben dem Alleineigentum besteht die Möglichkeit von hälftigem oder anteilsweisem Miteigentum. Im Falle der Scheidung oder Trennung ändert sich an den Eigentumsverhältnissen nichts.

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Dr. Elisabth Unger
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Fachanwältin für Familienrecht
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