Sind die Eigentumsverhältnisse einmal geklärt, stell sich die Frage, wie diese verbleiben sollen.

Hier gibt es unterschiedliche, denkbare Möglichkeiten, welche mit den Parteien zu erörtern sind, sodass die Lösung gefunden werden kann, die den Interessen und, sofern Kinder vorhanden sind, dem Kindeswohl am besten entspricht.

Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten:

  • Gemeinsamer Verkauf der Immobilie
  • Übertragung der Immobilie auf einen Partner/Ehegatten
  • Teilung der Immobilie

Welche dieser Varianten im jeweiligen Einzelfall überhaupt denkbar ist, hängt dabei nicht zu wenig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien und den räumlichen Gegebenheiten der Immobilie ab.

Wenn sich die Parteien auf keine der Lösungen einigen können, hilft oft nur die Teilungsversteigerung.

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Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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