Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den passenden Güterstand, der am besten auf Ihre Vorstellung und Bedürfnisse passt. Zu berücksichtigen sind dabei auch die aus der Wahl des Güterstandes resultierenden erb- und steuerrechtlichen Folgen. Es besteht hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Güterstände die Möglichkeit, diese anzupassen und zu modifizieren.

Insbesondere hinsichtlich der Zugewinngemeinschaft gibt es einen weiten Gestaltungsspielraum. So empfiehlt es sich in vielen Fällen statt der strikten Gütertrennung eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Die häufigste Modifizierung der Zugewinngemeinschaft besteht darin, dass man regelt, dass wenn die Ehe durch Scheidung endet, dann Gütertrennung gilt. Wenn die Ehe jedoch durch Tod endet, so gilt zwischen den Ehegatten Zugewinngemeinschaft.

Dies wird häufig gewählt, um im Scheidungsfall auf Nummer sicher zu gehen und im Fall, dass die Ehe nicht geschieden wurde, sondern ein Ehegatte verstirbt, die steuerlichen Vorteile der Zugewinngemeinschaft abzuschöpfen.

Kontakt & Anfahrt

Sie haben Fragen?

Gern helfen wir Ihnen weiter und vereinbaren einen Termin mit Ihnen, oder senden Sie uns eine Rückrufbitte mit dem Formular.

UNGER RECHTSANWÄLTE

Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
E-Mail:  info@ungerrechtsanwaelte.de
Telefon 040-30 99 71 55
Fax 040-30 99 71 56

 

Die Kanzlei ist unmittelbar am Jungfernstieg gelegen. Dieser wird durch die U-Bahn Linien U1, U2 und U4 bedient, sowie durch die S-Bahn Linien S1, S2 und S3. Vom Hamburger Hauptbahnhof aus können Sie den Jungfernstieg in nur einer Station erreichen. Es verkehren zudem die Buslinien 4, 5, 36 und 109.

Parkhaus Europapassage,
Anfahrt zur Europapassage:
Hermannstraße 11, 20095 Hamburg

Kontakt

Dr. Elisabth Unger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
E-Mail info@ungerrechtsanwaelte.de
Telefon 040-30 99 71 55
Fax 040-30 99 71 56

FOCUS TOP Rechtsanwalt Familienrecht 2020, 2021, 2022, 2023

Unger Rechtsanwälte © 2024 All rights reserved