Dass die Ehe in der Regel nicht mehr auf Lebenszeit geschlossen wird, ergibt sich bereits aus den stabilen Scheidungsquoten. Ob die Ehe als Steuersparmodell oder als Versorgungsinstitut betrachtet wird, bleibt jedem selbst überlassen. Ebenso bleibt jedem überlassen, ob die automatisch mit der Heirat geltenden gesetzlichen Regelungen zu der gelebten Ehe, den Erwartungen und der Rollenverteilung während der Ehe passen. Gerade bei Unternehmern, Managern, Selbständigen, Firmeninhabern und bei Ehen mit Auslandsbezug ist ein Ehevertrag zu empfehlen.
Auch dann wenn das gesetzliche Modell eigentlich nicht zum gelebten oder gewünschten Ehemodell passt, sollte über einen Ehevertrag nachgedacht werden. Denn das Gesetz wendet für alle Ehe das Recht an, dass vor über 100 Jahren geschaffen wurde.